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Examination Office Master Cognitive Neuroscience

Ansprechperson

Christian Müller

   
Contact                        

Habelschwerdter Allee 45
Ge­bäude Silberlaube
Raum KL 24/221 j
14195 Berlin


Mail: macnb@ewi-psy.fu-berlin.de


Tel: +49 30 838 54 713

Office hours

Tuesday 09.30 - 11.30 Uhr
Thursday 09.30 - 11.30 Uhr

And outside of office hours by previous arrangement.

Please note, that telephone availability may be limited during the personal consultation.

Responsibilities
    • Issuing of transcript of records (TORs)
    • Technical-administrative issues with Campus Management

FAQ

Die FU-weite Frist für die Anmeldung zu Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen beginnt am ersten Montag des Semesters (Semesterbeginn immer am 1. April (Sommersemester) bzw. 1. Oktober (Wintersemester).

Die Frist zur An-, Um- und Abmeldung endet am dritten Freitag nach Beginn der Vorlesungszeit (der Beginn der Vorlesungszeit variiert, i. d. R. Mitte April bzw. Mitte Oktober).

Diese Fristen beziehen sich auf die Online-Anmeldung über Campus Management (ecampus@fu-berlin.de) als auch auf Anmeldungen in Papierform.

Klausur

Sollten Sie zu einem angesetzten Klausurtermin nicht antreten können, brauchen Sie nicht offiziell davon zurückzutreten (z.B. bei Krankheit = Es ist kein Ärztliches Attest erforderlich).

Eine kurze Information an die Dozierenden wäre für deren Vorbereitung auf die Klausur allerdings hilfreich (z.B. Anzahl Kopien der Klausurexemplare).

Dieser Prüfungsversuch gilt dann als nicht unternommen.

Wichtig: Anders verhält es sich, wenn Sie zum angesetzten Klausurtermin erscheinen und die Klausur mitschreiben. In diesem Fall gilt die Prüfung als angetreten. Sollten Sie diese Prüfung abbrechen (z.B. leeres Blatt abgeben), gilt dieser Versuch als nicht bestanden (= Note 5,0).

Hausarbeit / Abschlussarbeit

Nach Absprache mit Ihrem Dozenten / Ihrer Dozentin zu einem Referatsthema, einer schriftlichen Ausarbeitung, einem Hausarbeitsthema, einem Projektbericht usw. und dem dazugehörigen Abgabetermin gilt die Prüfung als angetreten.

Sollten Sie nach dieser Absprache Ihre Prüfungsleistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeben, gilt der Versuch als nicht bestanden (= 5,0). Bei Erkrankung muss ein ärztliches Attest samt Vorblatt (vom Arzt auszufüllen) eingereicht werden. Eine einfache Krankschreibung reicht nicht aus!

Folgendes ist zu beachten bei Anfragen nach einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist
• Vorrang hat die Gleichbehandlung der Studierenden. Es muss im Einzelfall geklärt werden, aus welchem Grund einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist stattgegeben werden soll.
• Sollte ein triftiger Grund vorliegen, muss dieser schriftlich dem Prüfungsausschuss dargelegt und nachgewiesen werden (Ausnahme: bei einer Erkrankung muss ein ärztliches Attest samt Vorblatt (vom Arzt auszufüllen) bei der/dem Dozierenden vorgelegt werden; beides ist danach im Prüfungsbüro einzureichen).
• Triftige Gründe sind in der Regel unverschuldete und nachvollziehbare Gründe wie z. B. Krankheit, Unfall, Gerichtsladung, Tod eines nahen Familienangehörigen.

Ausführliche Informationen und eine Handreichung zu Wiederholungsterminen finden Sie auf folgender Seite:

http://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/serviceeinrichtungen/pruefungsbuero/master_ewi_und_psy/master_bildungswissenschaft/Wiederholungspruefungen/index.html

„Ich habe alle Leistungen erbracht und muss nur noch meine Master-Abschluss-Arbeit anmelden/schreiben/abgeben. Kann ich mich bereits exmatrikulieren?“

Anders als bei fast allen anderen Universitäten in Deutschland lautet die Antwort hier:

JA!

Wenn Sie alle weiteren Leistungen, außer der Abschlussarbeit erbracht haben, können Sie sich exmatrikulieren lassen. Auch derzeitige Schreiben der Studierendenverwaltung mit der Erinnerung zur Rückmeldung können vernachlässigt werden.

Dies sind automatisierte Erinnerungsschreiben.

Bitte überprüfen Sie jedoch genau im Campus Management, ob Sie alle Module abgeschlossen haben bevor Sie sich exmatrikulieren lassen.

Wichtig:

Sie werden immer zum Semesterende (SoSe: 30.09.; WiSe 31.03.) von Amtswegen (z. B. aufgrund bestandenem Studiums oder fehlender Rückmeldung) exmatrikuliert. Eine selbstständige Exmatrikulation ist jedoch jederzeit möglich. Diese beantragen Sie bitte direkt bei der Studierendenverwaltung:

http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/exmatrikulation/index.html

Die meisten Studierenden arbeiten neben ihrem Studium ca. 10 Stunden in der Woche. Das scheint gut zu funktionieren, da die Stundenpläne zu Semesterbeginn festgelegt werden und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einstellen können.

Einige Studierende haben darüber hinaus eigene Kinder oder pflegebedürftige Familienangehörige zu versorgen. Hier kann es zu zeitlichen Engpässen kommen. Die Freie Universität Berlin ist aber bemüht in dieser Frage so weit es geht entgegen zu kommen.

Vor Beginn der Vorlesungszeit werden die Studentinnen und Studenten gebeten bei Bedarf Lehrveranstaltungen zu benennen, die in einem solchen Fall besonders günstig gelegen sind. Die Prüfungsbüros nehmen dann im Vorfeld der Platzvergabe die jeweiligen Anmeldungen vor. Einzig einen Nachweis über das zu betreuende Kind (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) oder den zu betreuenden Familienangehörigen muss vorlegt werden (z.B. Geburtsurkunde oder Pflegenachweis).

Auch der Family Service der Freien Universität kann behilflich sein:

http://www.fu-berlin.de/sites/dcfam-service/index.html

Hinweise zum Umgang mit und Konsequenzen bei Plagiaten und Betrugsversuchen bei Prüfungs- und Studienleistungen

Ein Plagiat ist eine Täuschung im Rahmen einer Leistung oder Prüfung, bei der die oder der Studierende den Eindruck vermittelt, eine Leistung selbständig und ohne fremde Hilfe erbracht zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist. Zu Plagiaten zählen nicht nur nicht gekennzeichnete Übernahmen von Inhalten aus Quellen wie dem Internet oder (wissenschaftlichen) Texten, sondern ebenso das Abschreiben von Mitstudierenden. Handelt es sich um ein Abschreiben von Mitstudierenden, wirkt auch diejenige oder derjenige am Betrug mit, die oder der das Abschreiben zulässt. Konsequenzen des Plagiierens von Prüfungs- und Studienleistungen hängen vom Schweregrad und der Häufigkeit des Plagiierens ab.

Konsequenzen beim Plagiieren und Täuschen beim Erbringen von Prüfungsleistungen:

  • Die Prüfungsleistung wird mit „nicht ausreichend“ (5,0) (Benotung bzw. differenzierte Bewertung) bzw. „nicht bestanden“ (undifferenzierte Bewertung) bewertet.
  • Der Täuschungsversuch wird dem Prüfungsbüro gemeldet und dort vermerkt.
  • Der Prüfungsausschuss kann zusätzlich bestimmen, dass die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ganz oder teilweise zu wiederholen ist.
  • In schwerwiegenden Fällen, welche die Entziehung eines Hochschulgrads rechtfertigen würden, kann der Prüfungsausschuss feststellen, dass die gesamte Prüfung endgültig nicht bestanden ist.

Die Vorgabe, Plagiate und Täuschungen zu unterlassen, betrifft nicht nur Prüfungsleistungen wie Abschlussarbeiten, Hausarbeiten und Klausuren, sondern alle im Rahmen des Studiums zu erbringenden Studienleistungen. Auch hier gilt, dass nicht gekennzeichnete Übernahmen von Inhalten aus Quellen wie dem Internet oder (wissenschaftlichen) Texten oder das Abschreiben von Mitstudierenden einen Täuschungsversuch darstellen. Wenn für die aktive Teilnahme eigenständige Leistungen wie das Verfassen von Texten, Protokollen, Referaten, Bearbeiten von Übungsaufgaben (usw.) zu erbringen sind, ist die Eigenständigkeit der Leistung unabdingbar.

Konsequenzen beim Plagiieren und Täuschen beim Erbringen von Studienleistungen:

  • Die Leistung wird als nicht erbracht gewertet.
  • Der Täuschungsversuch wird dem Prüfungsbüro gemeldet und dort vermerkt.
  • Je nach Schweregrad oder Häufigkeit der Täuschungsversuche kann der Prüfungsausschuss weitergehende Konsequenzen beschließen.

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen in Blackboard erfolgt automatisch über die Anmeldung in Campus Management.

Sollten Sie in Campus Management zu einer Lehrveranstaltung angemeldet sein, nicht aber parallel dazu in Blackboard, können die Dozierenden Sie nachträglich anmelden.

Die Dozierenden haben aber auch die Möglichkeit die Lehrveranstaltung in Blackboard freizuschalten und Ihnen ein Passwort zu geben, mit dem Sie sich selbst in Blackboard anmelden können.

Bei weiteren Problemen, wie z.B. fehlerhaftem Herunterladen von Dokumenten oder fehlende Möglichkeit Dokumente herunterzuladen usw. wenden Sie sich bitte an die Hotline der CeDis: +49 30 838-54900

Nein, es ist keine gesonderte Anmeldung zur Modulprüfung nötig. Sie haben sich mit der Online-Anmeldung im Rahmen von Campus Management bereits zur Modulprüfung angemeldet.

In den Bachelor- und Masterstudiengängen der Freien Universität Berlin muss sich Studierende über das zentrale Online-Anmeldungsportal Campus Management einloggen und zu den Modulen und damit verbunden zu den Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden.
Voraussetzung dafür ist die Immatrikulation und die Matrikelnummer. Wer zwar immatrikuliert ist, aber über noch keine Matrikelnummer verfügt, kann sich bei Campus Management noch nicht registrieren lassen.
In diesem Fall gehen Sie bitte auf die Internetseite Prüfungsbüros und laden sich das Anmeldeformular herunter. Dieses bitte ausfüllen und vom Dozierenden unterzeichnet dem Prüfungsbüro übergeben.

Anträge/Formulare:

http://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/serviceeinrichtungen/pruefungsbuero/master_ewi_und_psy/master_bildungswissenschaft/Antraege/index.html

Im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen melden Sie sich an der Freien Universität Berlin online zu  Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen an.

Hier können Sie nach erfolgter Anmeldung Ihren Stundenplan und Ihren Leistungsstand ansehen sowie diverse Bescheinigungen rund um Ihr Studium herunterladen und ausdrucken.

Alle weiteren Informationen zu Campus Management entnehmen Sie bitte diesem Link:
http://www.fu-berlin.de/campusmanagement

In einer anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltung darf dreimal gefehlt werden (egal ob entschuldigt oder unentschuldigt). Darüber hinaus kann der Dozent bei einer 4. oder 5. Fehlzeit eine Kompensation verlangen. Er hat aber auch das Recht zu verkünden, dass es bei ihm keine 4. oder 5. Fehlzeit gibt, dass der Studierende nach der 3. Fehlzeit aus der LV ausscheidet. Es sollen den Studierenden insgesamt nicht mehr als insgesamt 5 Fehltermine (einschließlich Kompensation) gestattet werden.

Die Masterarbeit ist ab 01.06.2022 nur noch digital per Mail im PDF-Format im Prüfungsbüro Master Bildungswissenschaft einzureichen.

Bei den Dozierenden ist zu erfragen, ob diese ein physisches Exemplar erhalten möchten. Sollte dies der Fall sein, so reichen Sie die Abschlussarbeit zusätzlich physisch direkt beim Dozierenden ein.

Email: mabiwi@ewi-psy.fu-berlin.de

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