MÜNDLICHE PRÜFUNGEN im Arbeitsbereich Weiterbildung und Bildungsmanagement
Liebe Studierende,
schriftliche wie mündliche Prüfungen gehören an jede Universität zum normalen Alltag. Sicherlich sind Sie auch kurz vor Prüfungen aufgeregt und warten gespannt auf den Prüfungstag. Auch wir sind an einer erfolgreichen Prüfung interessiert. Daher im Folgenden einige Hinweise für die mündlichen Prüfungen in unserem Arbeitsbereich:
- Mündliche Prüfungen werden in der Regel vor einem Prüfer in Gegenwart eines Beisitzers abgelegt.
- Es ist auch möglich, eine Gruppenprüfung abzulegen, das bedeutet, dass Sie zusammen mit einer Kommilitonin oder einem Kommilitonen geprüft werden. Dies kann sich unter Umständen anbieten, wenn Sie mit einer Kommilitonin oder einem Kommilitonen für das gleiche Thema gelernt haben.
- Die Note wird unmittelbar nach Abschluss der Prüfung in Ihrer Abwesenheit festgesetzt und Ihnen anschließend mit einer Begründung bekannt gegeben.
Bewertung von Prüfungsleistungen
Mündliche Prüfungen dienen in erster Linie zum Abfragen von Fachwissen. Dabei ist zu ermitteln, inwiefern Sie die Fragestellung in aller Breite erfassen bzw. beantworten können. Darüber hinaus sind neben dem Fachwissen, auch das Textverständnis (das schnelle und korrekte Verstehen von Prüfungsfragen) und die Argumentationsfähigkeit (das Anbringen zutreffender Argumente; das Vertreten eigener Ansichten) von besonderer Bedeutung. Dies soll Sie natürlich nicht davon abhalten, bei Verständnisschwierigkeiten einzulenken, da ein gezieltes Nachfragen ebenfalls ihre Festigkeit mit dem Stoff beweisen kann.
Für die Beurteilung der Prüfungsleistungen werden folgende Noten verwendet:
1 = sehr gut | eine hervorragende Leistung |
2 = gut | eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung |
3 = befriedigend | eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht |
4 = ausreichend | eine Leistung, die trotz ihrer Mängel den Anforderungen noch entspricht |
5 = nicht ausreichend | eine Leistung mit erheblichen Mängeln, die den Anforderungen nicht entspricht |
Zur differenzierten Beurteilung der Leistungen können Zwischenwerte zwischen 1,0 und 4,0 durch Erniedrigen oder Erhöhen der Notenziffern um 0,3 gebildet werden: 1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3;3,7; 4,0 und 5,0.
Die Gesamtnote lautet wie folgt:
Bei einer Note von 1,0 bis einschließlich 1,3 = Sehr gut
Sehr gut sind mündliche Prüfungen, die möglichst viele Anforderungen optimal erfüllen. Einzelne Schwächen können durch andere Stärken ausgeglichen werden. Unerlässlich sind jedoch die genaue Beachtung der Themenstellung und die Skizzierung aller Teile des Themas. Eine sehr gute Prüfung unterscheidet sich von einer mit gut bewerteten Prüfung dadurch, dass sie besonders detaillierte Kenntnisse relevanter Theorien aufweist und diese Kenntnisse sinnvoll verarbeitet und gründlich reflektiert werden.
Bei einer Note von 1,7 bis einschließlich 2,3 = gut
Gut sind Prüfungen, die eine genaue Bearbeitung aller Teile des Themas, solides Wissen durch ein kritisches Theorie und Methodenverständnis erkennen lassen. Prüfungen, die z. B. keine Nutzung der Pflichtliteratur erkennen lassen, wenn die Themenstellung dies erfordert, können nicht mit gut bewertet werden.
Bei einer Note von 2,7 bis einschließlich 3,3 = befriedigend
Befriedigend sind Prüfungen, die erkennen lassen, dass der Prüfling die Problemstellung erfasst hat und mit dem erworbenen Wissen die Bearbeitung des Themas angeht. Typisch für eine befriedigende Prüfung ist die gute Kenntnis des Themas/der Themen, eine noch erkennbare wissenschaftliche Argumentation, aber eine nur einführende Behandlung des Themas, unzureichender Transfer und eine eingeschränkte kritische Reflexion.
Bei einer Note von über 3,7 bis einschließlich 4,0 = ausreichend
Ausreichend sind Prüfungen, die z. B. das Thema nur einführend oder unvollständig behandeln. Grundkenntnisse des Themas/der Themen sind zwar vorhanden, die Darstellung ist jedoch lückenhaft oder weist viele Fehler auf. Eine wissenschaftliche Argumentation fehlt weitgehend. Erkennbar sind jedoch ein Verständnis der Thematik, der (richtige) Gebrauch von Fachausdrücken sowie die Fähigkeit, das theoretische Wissen ansatzweise auf Anwendungsbeispiele zu übertragen.
Bei einer Note von 5,0 = nicht ausreichend, und damit nicht bestanden!
Nicht ausreichend sind Prüfungen, die kaum eines der anfangs aufgeführten Kriterien erfüllen. Typisch für solche Prüfungen sind z. B.: das Verfehlen oder die Nichtbeachtung der Themenstellung; eine weitgehend unvollständige oder falsche Darstellung wesentlicher Theorien und wichtiger Forschungsergebnisse; falscher, bzw. fehlender Gebrauch von Fachausdrücken...
Mit besten Wünschen
Prof. Dr. Harm Kuper
Dr. Halit Öztürk
Stand: 29.03.2007