FAQs
Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum Austauschprogramm. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Di Vincenzo oder Ihre akademische Koordniatorin, Frau Prof. Bormann.
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Habe ich als fachfremde Studentin Chancen, über den Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie am ERASMUS-Programm teilzunehmen?
Nein. Wir können nur Studierenden einen Austauschplatz anbieten, die in unserem Fachbereich (und hier im Fach EWI) immatrikuliert sind. -
Kann ich mit ERASMUS-Förderung ins Ausland gehen, wenn ich an der FU alle Leistungen erbracht habe, also keine Scheine mehr benötige?
Nein. Studierende können nur einen Erasmus Platz erhalten und gefördert werden, sofern der Studienaufenthalt im Ausland Teil des Studienprogramms ihres Studiums an der Heimathochschule ist. Dies ist bei komplett scheinfreien Studierenden nicht der Fall. Sie müssen also auf jeden Fall noch Leistungen an der FU offen haben, die Sie dann im Ausland absolvieren und sich an der FU anrechnen lassen können. -
Wie kann ich das Learning Agreement ausfüllen, wenn das Vorlesungsverzeichnis noch nicht veröffentlicht ist?In diesem Fall geben Sie lediglich die Fachgebiete an, in denen Sie Veranstaltungen belegen möchten. Das Vorlesungsverzeichnis sowie das Archiv der Vorlesungsverzeichnisse geben Ihnen darüber hinaus einen Überblick darüber, wie das zukünftige Kursangebot aussehen könnte. In den ersten vier Semesterwochen haben Sie dann noch die Möglichkeit, das Learning Agreement bei Bedarf zu korrigieren.
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Wie kann ich meinen Aufenthalt an der Gasthochschule verlängern?
Eine Verlängerung des Auslandsstudiums an derselben Partnerhochschule ist nur vom Winter- auf das direkt anschließende Sommersemester möglich. Studierende müssen die Verlängerung spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Studierende formlos beim Erasmus-Team Outgoings beantragen. Außerdem müssen die schriftlichen Zustimmungen von dem Erasmus-Koordinator der FU Berlin sowie der Partnerhochschule eingereicht werden. -
Woher erhalte ich eine Bescheinigung über die Teilnahme am ERASMUS-Programm für die Gasthochschule?
Die Bescheinigungen über die Teilnahme am Erasmus Programm und die Förderdauer werden zentral vom ERASMUS-Büro in der Iltisstraße erstellt.