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Mutterschutz

Im Rahmen des Mutterschutzgesetzes sind in Deutschland alle Praktikumseinrichtungen verpflichtet, die Einhaltung des Mutterschutzes zu gewährleisten. Praktikumsstellen direkt an der FU sowie deren An-Instituten stehen in der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, sobald Sie der Einrichtung eine Schwangerschaft bzw. Stillzeit ansagen. Die Gefährdungsbeurteilung ist von der Praktikumsstelle an Herrn Nowakowski (Referent für Studium/Lehre am FB Erziehungswissenschaft & Psychologie) zu mailen.

 

Bei Praktika außerhalb der FU ist die externe Praktikumsstelle für die Einhaltung des Mutterschutzes und auch für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Bei Fragen oder Unklarheiten können sich sowohl Sie als auch die Einrichtungen an das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit wenden.

 

Für weitere Informationen siehe auch: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation
/immatrikulation/weitere-angebote/mutterschutz/index.html