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Nominierung und Application

Sie haben einen Platz erhalten? Gratulation! Nun beginnen die Vorbereitungen für Ihren Auslandsaufenthalt und Ihr Studium an der Partnerhochschule.
Als erstes nominieren wir Sie an der Partnerhochschule. Die Fristen dafür sind von Uni zu Uni verschieden und liegen von März bis ca. Juni für das darauffolgende Wintersemester und von Juli bis November für das Sommersemester des Folgejahres. In der Regel informieren wir Sie aber darüber, wenn wir Sie nominiert haben, so dass Sie sich darauf einstellen können.
Anschließend werden Sie von der Partnerhochschule zu einer Application oder Registration aufgefordert. Dabei müssen auch, je nach Vorgabe/Prozedere der Partneruni, verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Auch hierfür gibt es Fristen seitens der Partnerhochschulen, diese müssen Sie unbedingt beachten!

Gut zu wissen: Wir geben immer Ihre Zedat-Mailadresse an die Partnerhochschulen weiter. Checken Sie also regelmäßig Ihren Posteingang oder richten Sie eine Weiterleitung ein! Überprüfen Sie außerdem ggf. Ihre Filtereinstellungen für Emails aus dem Ausland, damit diese nicht im Spam landen.

Tipp: An manchen Partnerhochschulen müssen Sie ein englischsprachiges Transcript of Records einreichen. Fordern Sie dieses ggf. rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Prüfungsbüro an, da die Ausstellung u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen kann!

Learning Agreement

Bei dem Learning Agreement handelt es sich um einen „Studienvertrag“ zu Kurswahl und Anerkennung, der in Abstimmung mit den Erasmus-koordinator*innen der Heimat- und Partnerhochschule getroffen wird. Dazu klären Sie vorab auf Grundlage des für Sie zugänglichen Kursangebotes der Partnerhochschule etwaige Anrechnungsmöglichkeiten mit Ihrer zuständigen Erasmuskoordination der FU. In dem einen Teil (Tabelle A) des Learning Agreements führen Sie dann die Kurse auf, die Sie and der Partnerhochschule belegen möchten, und in dem anderen Teil (Tabelle B), für welche Kurse/Module Sie sich diese hier anerkennen lassen möchten. Die FU nutzt bereits das Online Learning Agreement (OLA), da dies jedoch noch nicht bei allen Partnerunis möglich ist, kann ggf. auch noch die pdf-/docx-Version verwendet werden. Alle Vorlagen (Papierform und Link zum OLA) sowie Anleitungen zum Ausfüllen finden Sie hier.

Für alle Erasmus+ Studierenden ist das Absolvieren von Kursen und Bestehen der dazugehörigen Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 15 ECTS pro Semester Pflicht- unabhängig einer späteren Anerkennung. (Teilweise gibt es hierzu auch eigene, höhere Vorgaben seitens der Partnerunis). Wir empfehlen 30 ECTS zu belegen.

Das Learning Agreement muss immer vor Antritt des Auslandsaufenthaltes erstellt werden („before mobility“), kann aber bis zu 4 Wochen nach Beginn des Auslandsstudiums nochmal geändert werden („during mobility“). Sobald alle Unterschriften vorliegen, senden Sie das Learning Agreement innerhalb dieser Fristen bitte auch als PDF an das fachübergreifende Erasmus-Team Outgoings.

Fachspezifische Hinweise nach Studienfach folgen in Kürze!

OLS-Sprachtest (Online Linguistic Support)

Vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt müssen Sie einen verpflichtenden Online-Sprachtest in der Hauptunterrichtssprache absolvieren (Ausnahmen: Muttersprachler*innen, Unterrichtssprachen Deutsch und Türkisch). Weitere Informationen gibt es hier.

Gut zu wissen: Der OLS-Sprachtest ist kein Auswahlkriterium für die Platzvergabe oder Förderung, sondern dient lediglich der Dokumentation des Sprachniveaus vor vs. nach dem Aufenthalt und kann vom FU-Erasmus-Team nicht eingesehen werden!

Tipp: Je nach Testergebnis können in der Folge (freiwillig) kostenlose Online-Sprachkurse in der Unterrichtssprache und/oder Landessprache belegt werden.

Mobilitätszuschuss

Für alles rund um die Mobilitätszuschüsse ist das fachübergreifende Erasmus-Team Outgoings zuständig, weitere Infos gibt es hier.

Um die mit einem Studienaufenthalt im Ausland verbundenen Mehrkosten aufzufangen, erhalten die Teilnehmer*innen einen Mobilitätszuschuss. Vor Beginn des Auslandssemesters wird ein entsprechendes Grant Agreement über die Fördersumme abgeschlossen, dabei wird der Förderzeitraum taggenau ermittelt und entspricht der Studiendauer an der Partneruni inkl. Einführungstagen/Prüfungen. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern und ist nach verschiedenen von der EU festgelegten Ländergruppen gestaffelt:

Gruppe 1 = 600 Euro/Monat (20 Euro/Tag): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Gruppe 2 = 540 Euro/Monat (18 Euro/Tag): Griechenland, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien
Gruppe 3 = 540 Euro/Monat (18 Euro/Tag): Polen, Türkei, Ungarn
Swiss Mobility: ca. 2.000 € pro Semester
(Stand 2024/25)

Um die Erasmus+ Förderung zu erhalten ist - unabhängig einer späteren Anerkennung - das Absolvieren von Kursen und Bestehen der dazugehörigen Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 15 ECTS pro Semester Voraussetzung (teilweise gibt es hierzu auch eigene Vorgaben seitens der Partnerunis), wir empfehlen 30 ECTS zu belegen. (Siehe auch Absatz "Learning Agreement.)

Zusätzlich ist es ggf. möglich, verschiedene Sonderförderungen zu beantragen (die Abfrage dazu erfolgt vom fachübergreifenden Erasmus-Team Outgoings im Zuge der Erstellung der Grant Agreements):
Social Top-Ups: 250 Euro (monatlich) für Studierende mit Kind(ern), Behinderung (ab GdB20), chronischer Krankheit, nicht-akademischem Elternhaus, Erwerbstätigkeit (mind. 6 Monate beschäftigt, Nettogehalt 450€-850€, Verdienstausfall da Tätigkeit im Ausland pausiert). Der Aufstockungsbetrag kann nur für ein Merkmal geltend gemacht werden, ist also nicht kombinierbar. Bitte frühzeitig das zentrale Erasmus-Team Outgoings informieren bzw. bei Nachfragen kontaktieren.
Green Travel: 50 Euro (einmalig) für nachhaltiges Reisen mit emissionsarmen Transportmitteln (z.B. Zug, Bus, Fahrgemeinschaften, Fahrrad) sowie ggf. bis zu 4 Tage zusätzliche Förderung für An-/Abreise (Förderrate anteilig je nach Ländergruppe).

Auch Auslands-BAföG kann zusätzlich bezogen werden, bitte frühzeitig bei der zuständigen Behörde beantragen! Ggf. notwendige Bescheinigungen erstellt das fachübergreifende Erasmus-Team Outgoings.
Stipendiaten von Förderwerken, Stiftungen, DAAD müssen den Stipendiengeber über die Erasmus+ Förderung informieren und prüfen lassen, ob eine gleichzeitige Förderung zulässig ist (wenn nicht kann der Erasmus+ Platz trotzdem als „Zero Grant-Förderung“ wahrgenommen werden). Eine gleichzeitige Förderung über andere EU-Programmen oder PROMOS ist nicht möglich.

Gut zu wissen: Die Grant Agreements werden fürs Wintersemester ca. August-September, fürs Sommersemester ca. Dezember-Januar vom fachübergreifenden Erasmus-Team Outgoings per Mail versendet.

Tipp: Abweichende Zeiträume (z.B. durch Praktika/Sprachkurs) vor Erstellung des Grant Agreements unbedingt dem fachübergreifenden Erasmus-Team Outgoings mitteilen!

Organisatorisches

Bescheinigungen oder Nachweise über Ihr Auslandsstudium erstellt das fachübergreifende Erasmus-Team Outgoings!

- Versicherungen:
Kümmern Sie sich im Vorfeld unbedingt um einen ausreichenden Versicherungsschutz, z.B. Auslandskrankenversicherung sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung! Weitere Informationen finden Sie hier.

- Visa:
Für Staatsangehörige von Drittstaaten (Nicht-EU) ist für den Auslandsaufenthalt ggf. ein Visum erforderlich, denken Sie an eine rechtzeitige Beantragung.
Wenn Sie an der FU mit einem Visum/einer befristeten Aufenthaltserlaubnis studieren, müssen Sie einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt für über 6 Monate umgehend und vor Antritt Ihrer Mobilität dem Landesamt für Einwanderung (LEA) melden und dort eine Bescheinigung über den geplanten Auslandsaufenthalt mit der Bitte um Genehmigung einreichen.

- Rückmeldung an der FU:
Sie müssen sich an der FU zu jedem Semester, das Sie im Ausland verbringen werden, zurückmelden, damit Sie weiterhin immatrikuliert bleiben.

- Beurlaubung:
Erasmus-Studierende sind nicht verpflichtet, ein Urlaubssemester zu beantragen. Dennoch wird es häufig in Anspruch genommen, da das Urlaubssemester zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester und somit nicht zur Regelstudienzeit gezählt wird. Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung, mehr Informationen zum Urlaubssemester finden Sie hier.

- Semesterticketgebühren:
Wenn Sie länger als vier Monate im Ausland oder beurlaubt sind, können Sie beim Semesterticket-Büro des AStA einen Antrag auf Rückerstattung der Semesterticketgebühren beantragen. Für weitere Informationen siehe Webseite des AStA.

Gut zu wissen: Falls Sie Auslands-BAföG erhalten, beachten Sie dabei etwaige Abweichungen zum akademischen Kalender der FU, in denen Sie ggf. weder Auslands- noch reguläres BAföG erhalten, wenn Sie in einem Urlaubssemester sind.

Tipp: Informieren Sie sich über weitere Aspekte anhand der Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland „Umzug ins EU-Ausland, Verträge kündigen oder behalten?“.