Falls notwendig, können Sie Ihr (Online-)Learning Agreement bis zu 4 Wochen nach Beginn des Auslandsstudiums (inkl. aller erforderlichen Unterschriften) nochmal ändern. Alle Vorlagen finden Sie hier.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie auch nach etwaigen Änderungen die Mindestvorgabe des Erwerbs von 15 ECTS pro Semester einhalten.
Eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes ist nur innerhalb eines Studienjahres möglich, also vom Winter- auf das darauffolgende Sommersemester.
Besorgen Sie sich die formlosen Zustimmungen der Erasmus-Koordinator*innen der Heimat- und der Partneruni (per Mail) und senden Sie diese zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Studienende (= Enddatum lt. Grant Agreement) an der Partnerhochschule per Mail an das fachübergreifende Erasmus-Team Outgoings, welches überprüft, ob Ihre Verlängerung gefördert werden kann.