Rechtliche Grundlagen
Im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 16.06.1998 werden die Voraussetzungen, unter denen eine Approbation zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen erteilt werden kann, geregelt. Es beschreibt die Grundlagen für die Ausbildung und die staatliche Prüfung zu diesem Beruf. Außerdem sichert es die Psychotherapie als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Link zu Psychotherapeutengesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" vom 18.12.1998 („KJPsychTh-APrV“) die Mindestanforderungen an die Ausbildung sowie Näheres zur Staatsprüfung festgelegt.
Link zu Ausbildungs- und Prüfungsverordnung KJP