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Frauenförderung

Frauenförderplan
Im Einklang mit gesetzlichen Regelungen beschließt der Fachbereich in regelmäßigen Abständen einen Frauenförderplan. Dazu hat sich eine AG, bestehend aus Mitgliedern aller Statusgruppen, zusammengefunden, die den Frauenförderplan entwickelt und sich einmal pro Semester trifft, um den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zu überprüfen. Der Frauenförderplan 2025/26 wurde bereits vom Fachbereichsrat beschlossen und muss nun noch vom akademischen Senat verabschiedet werden. Der Frauenförderplan enthält Maßnahmen zu den Punkten Organisations- und Personalentwicklung, Studium und Lehre, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Genderforschung.

Anreizmittel für extern Promovierende
Für extern Promovierende, die nicht an einer wissenschaftlichen Einrichtung beschäftigt sind, wurde ein Förderprogramm eingerichtet. Anträge auf Förderung nun zu zwei festen Terminen im Jahr bei der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten eingereicht werden: zum 15.04. und zum 15.10.2025.

Antragsberechtigt sind FINTA * sowie alle extern Promovierenden des Fachbereichs, die explizit zu Gender-und/oder Diversitythemen forschen. Die Förderungshöhe ist pro Person auf maximal 1000 Euro pro Jahr begrenzt. Sofern mehr Mittel beantragt werden, als zur Verfügung stehen, ist nur eine anteilige Finanzierung möglich.

Anträge sollten sich auf Kosten beziehen, die im laufenden Haushaltsjahr anfallen. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich. Eine rückwirkende Förderung für bereits im laufenden Jahr angefallene Kosten ist möglich. Angesichts der begrenzten Mittel bitten wir eindringlich, auch anderweitige Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!