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Ethikkommission

Informationen zur Antragstellung

Anträge auf Beratung durch die Ethikkommission zur Durchführung eines wissenschaftlichen Vorhabens können ausschließlich von Mitgliedern des Fachbereiches Erziehungswissenschaft und Psychologie eingereicht werden.

Eine Verpflichtung zur Einholung eines Ethikvotums der Ethikkommission des Fachbereiches Erziehungswissenschaft und Psychologie besteht grundsätzlich nicht.

Lediglich in den folgenden drei Fällen sollte ein Antrag gestellt werden:

  • Wenn der Studienleiter/die Studienleiterin Bedenken hinsichtlich der Erfüllung ethischer Richtlinien hat.

  • Wenn eine Publikation der Studie in einer Zeitschrift angestrebt wird, welche ein Ethikvotum verlangt.

  • Wenn der Finanzierungspartner (z.B. Drittmittelgeber) ein Votum verlangt.

Die Ethikkommission prüft und beurteilt ein Forschungsvorhaben umfassend hinsichtlich ethischer Aspekte und berücksichtigt dabei die ethischen Richtlinien der einschlägigen Fachvereinigungen, wie z.B. der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGP´s) und des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).

Ein positives Votum der Ethikkommission entbindet die Antragstellenden und die an der Durchführung des begutachteten Projekts Beteiligten nicht von ihrer Verantwortung, mit personenbezogenen Daten entsprechend der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzugehen.

Sollten Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht auftreten, empfiehlt die Ethikkommission, Kontakt mit den Datenschutzbeauftragten der Freien Universität Berlin aufzunehmen.

Hinweise zur Antragstellung

Antragsstellung

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus, welches Ihnen auf unserer Homepage als Download unter "Links zum Thema" zur Verfügung steht und fügen Sie diesem Antrag folgende Anlagen bei:

1. Teilnehmendeninformationen

2. Einwilligungserklärungen

3. alle weiteren Anlagen, die Sie Ihrem Antrag beifügen möchten (z.B. weitere Ethikvoten; Informationsblätter zu Bild- und Tonaufnahmen, EEG, MRT, Umgang mit Zufallsbefunden; Text zur nachträglichen Aufklärung, Interviewleitfaden u.ä.)

Bitte senden Sie uns alle Unterlagen (Antrag mit Anlagen) in einer einzigen pdf-Datei zusammengefasst! Die Zusendung mehrerer Dokumente wird nicht angenommen.

Senden Sie diese Datei bitte mindestens 10 Wochen vor Beginn der Durchführung Ihrer Studie an die E-Mail-Adresse der Ethikkommission: ethikkommission@ewi-psy.fu-berlin.de (Anfragen, Kontaktaufnahme und Kommunikation bitte ausschließlich über diese E-Mail-Adresse)

und berücksichtigen Sie eine Bearbeitungsdauer von ca. 8-10 Wochen.

Einreichung von überarbeiteten Anträgen

Für die Überarbeitung Ihres Antrags bei Änderungswünschen der Gutachter*innen bitten wir Sie, diese im Antrag rot zu markieren (kein Track Changes) und dem neuen Antrag ein Anschreiben beizufügen, mit einer kurzen Stellungnahme zu den Änderungen.

Amendment

Falls Sie bereits zu einem Ethikantrag ein positives Votum erhalten haben und aufgrund von kleinen Änderungen (z.B. Veränderung Stichprobengröße, Ergänzung von Materialien wie Fragebögen) ein neues Ethikvotum benötigen, bitten wir Sie, dies bei Einreichung des Antrags kenntlich zu machen.


Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Radoslaw Martin Cichy

stellvertr. Vorsitzende: Univ.-Prof. Dr. Christine Knaevelsrud

Geschäftsstelle: N.N.

Adresse
Habelschwerdter Allee 45
14195 Berlin
Ge­schäfts­stel­le
N.N.