Lehrverpflichtung
§ 13 Abs. 2 Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO):
„Die Lehrkräfte teilen jeweils am Ende eines Semesters unter thematischer Bezeichnung der einzelnen Lehrveranstaltungen die Art und den Umfang der Lehrtätigkeit und die Zahl der mitwirkenden Lehrkräfte, bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl auch die Zahl der teilnehmenden Studierenden der zuständigen Stelle mit. Diese bestätigt unter Beachtung von § 2 Abs. 4 bis 6 schriftlich oder elektronisch die Erfüllung des Lehrdeputats.“
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an Lehrverpflichtung. Anschließend erhalten Sie eine Abrechnung Ihrer Lehrverpflichtung.