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FAQ für das Promotionsbüro

Frage: Erhalte ich vorab eine Auskunft über die zu erbringenden Auflagen, die für die Zulassung zum Promotionsverfahren erforderlich sind, wenn ich einen Studienabschluss einer Fachhochschule oder einen Studienabschluss, der den Bedingungen nicht genügt, besitze.

Eine Vorabauskunft der eventuellen Auflagen wird nicht erteilt. Der gesamte Zulassungsantrag ( ggf. weitere Qualifikationen im Promotionsfach ) ist für den Promotionsausschuss für die Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidend ( § 3 b).

 

 

In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei eiligen Stipendienanträgen) und bei Vorlage eines kompletten Zulassungsantrages auf ein Promotionsvorhabens, kann der Vorsitzende im Einvernehmen mit dem Promotionsausschuss eine Zulassung zum Promotionsverfahren aussprechen. Darüber erhalten Sie anschließend schriftlichen Bescheid.

Der Antrag auf Immatrikulation oder Registrierung setzt immer die Zulassung zu einem Promotionsvorhaben voraus.

Zur Registrierung als Promotionsstudierende*r und Immatrikulation für einen Promotionsstudiengang wenden Sie sich bitte an:

Info-Service

Studierendenverwaltung der FU Berlin
Iltisstr. 1
14195 Berlin
Tel. 838 70000
E-Mail: info-service@fu-berlin.de

Spätestens zwei Tage vor der nächsten Promotionsausschuss-Sitzung ist der letzte Abgabetermin für Zulassungsanträge und Dissertationsschriften. Die kommenden Promotionsausschuss-Sitzungen sind hier veröffentlicht (pro laufendem Semester).

 

Nach Abgabe der Dissertation in der Universitätsschriftenstelle (Universitätsbibliothek) wird Ihnen dort eine Empfangsbescheinigung ausgestellt.

Nach Eingang dieser Empfangsbescheinigung im Promotionsbüro wird Ihnen innerhalb eines Monats die Urkunde ausgehändigt (bzw. einer von Ihnen bevollmächtigten Person).

 

Der Promotionsausschuss bestellt Ihre Promotionskommission und die Gutachter*innen werden aufgefordert, innerhalb von 10 Wochen ihre Gutachten im Promotionsbüro einzureichen.

Sie können bereits im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Promotionskommission Ihren Disputationstermin planen. Der frühstmögliche Termin ist stets der letzte Tag der 14tägigen Auslagefrist Ihrer Dissertation. Die 14tägige Auslagefrist beginnt, sobald beide Gutachten im Promotionsbüro eingegangen sind. In der Regel kann die Disputation nur in der Vorlesungszeit stattfinden.

 

Falls nach Ablauf der 10 Wochen kein Eingang der Gutachten erfolgt ist, kontaktieren Sie bitte das Promotionsbüro.

Ja, das ist üblich, es bedarf vorher der schriftlichen Zustimmung der Gutachter*innen.

Hinweise auf geeignete Professor*innen bekommen Sie z.B. durch Literaturrecherchen zu Ihrem Dissertationsthema oder durch Empfehlungen von Hochschullehrer*innen Ihrer Heimatuniversität. Namen, Fachgebiete und Adressen der FU-Professor*innen finden Sie auf den Webseiten unter http://www.fu-berlin.de/einrichtungen/.

Bitte reichen Sie bei der Beantragung ihrer Zulassung die Zustimmung zur Übernahme auf Betreuung Ihres Promotionsverfahrens folgende Betreuererklärung ein: Formularvordruck

In der Regel tagt der Promotionsausschuss dreimal im Semester. Die kommenden Promotionsausschuss-Sitzungen pro laufenden Semester sind hier veröffentlicht.

Die Promotionskommission besteht aus:

  • den beiden Gutachter*innen und mindestens zwei weiteren Hochschullehrer*innen und eine*r promovierten akademischen Mitarbeiter*in
  • von den vier Professor*innen der Promotionskommission müssen mindestens drei Mitglieder des Fachbereichs bzw. der FU Berlin sein
  • Betreuer*in einer Dissertation ist im Regelfall ein*e Hochschullehrer*in des Fachbereichs und gleichzeitg eine*r der beiden Gutachter*innen
  • eine*n weitere*n Gutachter*in bestellt der Promotionsausschuss im Benehmen mit der Doktorand*in
  • mindestens eine*r der beiden Gutachter*innen muss hauptberuflich am Fachbereich lehren sowie mindestens eine*r der beiden Gutachter*innen muss dem Fachgebiet der Dissertation angehören
  • berühren wesentliche methodische oder sachliche Aspekte der Dissertation ein Fachgebiet das hauptsächlich in einem anderen Fachbereich vertreten ist, soll der*die weitere begutachtende Hochschullehrer*in dem Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie angehören

Bitte reichen Sie bei Abgabe Ihrer Dissertation die Zusammensetzung der Promotionskommission ein (bitte verwenden Sie ausschließlich das verlinkte Formular).

Bitte achten Sie zwingend auf die Voraussetzungen:

Mindestens vier Professor*innen bzw. drei Professor*innen und einer*m habilitierter*n Wissenschaftler*in

  1. Gutachter: Name, Vorname + E-Mail
  2. Gutachter: Name, Vorname + E-Mail
  3. Mitglied: Name, Vorname + E-Mail
  4. Mitglied: Name, Vorname +  E-Mail

sowie eine*r promovierte*n akademische*n Mitarbeiter*in

5. Mitglied: Name, Vorname +  E-Mail

Der Arbeitsplan ist dem Zulassungsantrag zuzufügen. Der Umfang sollte 8 Seiten nicht unterschreiten und 16 Seiten nicht überschreiten. Folgende Gliederung wird empfohlen:

  1. Arbeitstitel, Adresse, Datum
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Stand der internationalen Forschung zum gewählten Thema
  4. Eigene Forschungshypothesen
  5. Methodik (z.B. bei empirischen Arbeiten: Stichprobe, Instrumentarium, Versuchsplan, Datenanalyse, Verfahren)
  6. Zeitplan für die einzelnen Arbeitsschritte
  7. Literaturverzeichnis

 

Dafür gibt es keine direkte Vorschrift. Die Doktorandin/der Doktorand erläutert zur Einleitung – nicht länger als 15 Minuten  – die von ihr/ihm für die Disputation acht Tage vorher schriftlich eingereichten Thesen. Je ein Exemplar der Thesen bekommt das Promotionsbüro und jedes Mitglied der Promotionskommission.

 

 

Mindestens EIN Exemplar für Ihre Promotionsakte müssen vorgelegt werden. Die weiteren fünf Exemplare für die Kommissionsmitglieder (siehe Formular) sind NACH Rücksprache mit den Kommissonsmitglieder bei Bedarf einzureichen. Zwingend erforderlich ist die Einreichung einer elektronischen Datei Ihrer Dissertation.