FAQ
Folgende mögliche Ansprechpartner gibt es:
Studentische Studienberatung Erziehungswissenschaft
Jamie-Celine Reichelt, Habelschwerdter Allee 45, KL 24 / 221 f, 14195 Berlin
E-Mail: jamieceline.reichelt@fu-berlin.de, Tel.: 838-72116
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Studentische Vertreter des Bachelor Prüfungsausschusses Erziehungswissenschaft
Hella Polze (Mail: hellap97@zedat.fu-berlin.de)
Melanie Schulze (Mail: fu2850li@zedat.fu-berlin.de) - Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft
Susanne Heinze-Drinda, Habelschwerdter Allee 45, KL 24 / 221 h, 14195 Berlin
E-Mail: susanne.heinze-drinda@fu-berlin.de, Tel. 838-55653 - Vorsitzende des Bachelor Prüfungsausschusses Erziehungswissenschaft
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl, Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin
E-Mail: ulrike.urban-stahl@fu-berlin.de , Tel. 838-54861 - Studiendekan des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie
Dr. Nino Ferrin, Habelschwerdter Allee 45, KL 23 / 129a, 14195 Berlin
E-Mail: nino.ferrin@fu-berlin.de, Tel. 838-53967 - Studierenden-Service-Center (SSC)
Iltisstraße 4 und Iltisstraße 1, 14195 Berlin
E-Mail: info-service@fu-berlin.de
Informationen am Telefon unter (030) 838 700 00
http: http://www.fu-berlin.de/studium/beratung/ssc/index.html
Klausur:
Da es im Bachelor Bildungs- und Erziehungswissenschaft keine bindenden Prüfungstermine gibt, braucht bei einer Erkrankung auch kein Attest eingereicht zu werden. Im Krankheitsfall geben Sie Ihrem Prüfer / Ihrer Prüferin bitte dennoch Bescheid!
Hausarbeiten und andere schriftliche Prüfungsleistungen:
Grundsätzlich gelten auch für diese Prüfungsformen keine bindenden Prüfungstermine.
Aber - Sobald mit dem Prüfer / der Prüferin ein Thema und einen Abgabetermin vereinbart wurde, befinden sich Studierende in einem verbindlichen Prüfungsverfahren. Diese Prüfung ist dann bindend. Daher muss in einem Krankheitsfall ein ärztliches Attest einreichen. Eine einfache (gelbe) Krankschreibung ist nicht ausreichend!
Ärztliches Attest:
Hier finden Sie die Vorlage zum ärztlichen Attest, das bitte ausschließlich verwendet werden soll:
https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/serviceeinrichtungen/pruefungsbuero/bachelor_ewi/download/Aerztliches_Attest1.pdf
Dieses Attest geben Sie bitte in Ihrem zuständigen Prüfungsbüro bei Susanne Heinze-Drinda, KL 24 / 221 h, Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin ab.
Die FU-weite Frist für die
Anmeldung zu Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen beginnt am ersten Montag des Semesters (allgemeiner Semesterbeginn am 1. April oder 1. Oktober) und für die
Ab- und Umeldung endet am dritten Freitag nach Beginn der Vorlesungszeit.
Diese Fristen beziehen sich auf die Online-Anmeldung über Campus Management als auch auf Anmeldungen in Papierform (Anmeldeformulare).
Die meisten Studentinnen und Studenten arbeiten neben ihrem Studium ca. 10 Stunden in der Woche. Das scheint gut zu funktionieren, da die Stundenpläne zu Semesterbeginn festgelegt werden und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einstellen können.
Einige Studentinnen und Studenten haben darüber hinaus eigene Kinder oder pflegebedürftige Familienangehörige zu versorgen. Hier kann es zu zeitlichen Engpässen kommen. Die Freie Universität Berlin ist aber bemüht in dieser Frage so weit es geht entgegen zu kommen und bietet familienfreundliche Anmeldungen an.
Vor Beginn der Vorlesungszeit werden die Studentinnen und Studenten gebeten bei Bedarf platzbeschränkte Lehrveranstaltungen zu benennen, die besonders günstig, familienfreundlich gelegen sind. Die Prüfungsbüros nehmen im Vorfeld eine bevorzugte Platzvergabe der jeweiligen Anmeldungen vor. Einzig einen Nachweis über das zu betreuende Kind oder den zu betreuenden Familienangehörigen muss vorlegt werden (z.B. Kopie der Geburtsurkunde oder des Pflegenachweis).
In weiteren Fragen kann das Familienbüro der Freien Universität behilflich sein.
In Fragen zur Studienplanung und -organisation wenden Sie sich bitte an Ihr Studien- oder Prüfungsbüro.
In den Bachelor- und Masterstudiengängen der Freien Universität Berlin muss sich jeder Student / jede Studentin über das zentrale Online-Anmeldungsportal Campus Management einloggen und zu den Modulen und damit verbunden zu den Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden.
Voraussetzung dafür ist die Immatrikulation und die Matrikelnummer. Wer zwar immatrikuliert ist, aber über noch keine Matrikelnummer verfügt, kann sich bei Campus Management noch nicht registrieren lassen.
In diesem Fall gehen Sie bitte auf die Internetseite Ihres Studien-und Prüfungsbüros und laden sich das Anmeldeformular herunter. Dieses bitte ausfüllen und vom Lehrenden unterzeichnet dem Prüfungsbüro übergeben:
Im Rahmen von Bachelor- und Masterstudiengängen melden Sie sich an der Freien Universität Berlin online zu Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen an.
Hier können Sie nach erfolgter Anmeldung Ihren Stundenplan und Ihren Leistungsstand ansehen sowie diverse Bescheinigungen rund um Ihr Studium herunterladen und ausdrucken.
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen in Blackboard erfolgt automatisch über die Anmeldung in Campus Management.
Sollten Sie in Campus Management zu einer Lehrveranstaltung angemeldet sein, nicht aber parallel dazu in Blackboard, kann der Dozent / die Dozentin Sie nachträglich anmelden.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der oder die Lehrende Sie zu der Lehrveranstaltung in Blackboard freischalten und Ihnen ein Passwort geben kann. Mit diesem Passwort können Sie sich selber in Blackboard anmelden .
Bei weiteren Problemen, wie z.B. fehlerhaftem Herunterladen von Dokumenten oder fehlende Möglichkeit Dokumente herunterzuladen usw. wenden Sie sich bitte an die Hotline der CeDis: 838-54900
Hier der Link zur CeDis: https://www.cedis.fu-berlin.de/
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen.
Schwangere oder stillende Studentinnen können die Vorteile des Mutterschutzes in Anspruch nehmen - müssen sie aber nicht. Sie können also ihre Schwangerschaft oder ihr Stillen anzeigen. Das können sie in der Studierendenverwaltung in der Iltisstraße oder bei den jeweiligen Ansprechpartnern in den Fachbereichen. Für den Bachelor Bildungs- und Erziehungswissenschaft wenden Sie sich bitte an Susanne Heinze-Drinda (Studienbüro Erziehungswissenschaft).
Nur Erziehungswissenschaft:
In einer anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltung darf dreimal gefehlt werden (egal ob entschuldigt oder unentschuldigt). Darüber hinaus kann der Dozent bei einer 4. oder 5. Fehlzeit eine Kompensation verlangen. Er hat aber auch das Recht zu verkünden, dass es bei ihm keine 4. oder 5. Fehlzeit gibt, dass der Studierende nach der 3. Fehlzeit aus der LV ausscheidet. Es sollen den Studierenden insgesamt nicht mehr als insgesamt 5 Fehltermine (einschließlich Kompensation) gestattet werden.