Anrechnungen
Studien- und Prüfungsleistungen aus vorangegangenen Studien im In- und Ausland können auf den Bachelor Bildungs- und Erziehungswissenschaft angerechnet werden. Auch Kompetenzen aus beruflichen Qualifikationen sind möglicherweise anrechenbar.
Wer ist zuständig?
Zuständig für Anrechnungen ist der Prüfungsausschuss Bachelor Bildungs- und Erziehungswissenschaft.
Anträge auf Anrechnung inklusive entsprechender Nachweise bitte beim Studienbüro Erziehungswissenschaft z.H. Susanne Heinze-Drinda einreichen.
Ansprechpartner für Anrechnungen im Rahmen des Berufspraktikums ist Herr Dr. Maksim Hübenthal.