Anrechnung von Studienleistungen oder Ausbildung
Bei Anrechnungen empfielt sich dringend eine Beratung durch das zuständige Studienbüro.
Studierende im Bachelorstudiengang Grundschulpädagogik wenden sich bitte an das Studienbüro Grundschulpädagogik. Studierende mit dem Kernfach Sonderpädagogik (ISS/Gymnasium) wenden sich bitte an das Studienbüro Sonderpädagogik.
Hier können Sie sich einen ersten Überblick über verschiedene Anrechnungsoptionen verschaffen:
(Leistungen, die an der Freien Universität Berlin und/ oder Leistungen, die an anderen deutschen und/ oder ausländischen Hochschule erbracht wurden)
- Ihrem Anliegen
- Ihrem Studiengang an der FU (Bachelor/ Master)
- Ihrer Fächerkombination
- Ihrem Fachsemester
- Terminvorschlägen für ein Beratungsgespräch in den nächsten zwei Wochen
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alle Leistungsübersichten (Transcript of Records) Ihrer bisher erbrachten (Studien-)Leistungen inklusive Modulbeschreibungen über die Inhalte der jeweiligen Module
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den von Ihnen unterschriebenen Anrechnungsantrag, den Sie unter den Anrechnungsanträgen finden
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Erste Vorschläge Ihrerseits für eine mögliche Anrechnung.
Im Bachelorstudiengang Grundschulpädagogik ist eine Anrechnung jeglicher staatlich anerkannten und abgeschlossenen Berufsausbildung im Ergänzungsbereich möglich, sofern nicht die Fächer Sonderpädagogik, Kunst oder Musik studiert werden.
Falls Sie eine fachnahe Ausbildung in einem pädagogischen oder therapeutischen Bereich (z. B. Erzieher*in, Logopäd*in etc.) absolviert haben, ist unter Umständen eine Anrechnung im Bereich Grundschulpädagogik oder im Vertiefungsfach Sonderpädagogik möglich. Andere fachnahe Ausbildungen (z. B. im naturwissenschaftlichen Bereich) könnten bei einer Fächerkombination mit Sachunterricht unter Umständen anrechnungsfähig sein.
Bitte beachten Sie: Eine Anrechnung kann entweder im Ergänzungsbereich oder im Bereich Grundschulpädagogik bzw. Vertiefungsfach Sonderpädagogik erfolgen.
Anrechnung Ergänzungsbereich
Im Bachelorstudium können Ihnen 5 Leistungspunkte im Ergänzungsbereich angerechnet werden. Zusätzlich können Sie sich nach erfolgreicher Immatrikulation ins Masterstudium 15 Leistungspunkte im Ergänzungsbereich anrechnen lassen.
Für die Anrechnung von einer abgeschlossenen, staatlich anerkannten Berufsausbildung im Ergänzungsbereich des Bachelors Grundschulpädagogik senden Sie bitte einen Scan Ihres Ausbildungszeugnisses in einer PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsbüro LBW an der Dahlem School of Education.
Für die Anrechnung einer abgeschlossenen, staatlich anerkannten Berufsausbildung im Ergänzungsbereich des Masters Lehramt an Grundschulen senden Sie bitte einen Scan Ihres Ausbildungszeugnisses in einer PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsbüro Master Grundschulpädagogik an der Dahlem School of Education.
Anrechnung bei einer fachnahen Ausbildung
Für die Anrechnung einer abgeschlossenen, staatlich anerkannten Berufsausbildung in einem pädagogischen oder therapeutischen Bereich (z. B. Erzieher*in, Logopäd*in etc.) wenden Sie sich bitte mit einem Scan Ihres Ausbildungszeugnisses in einer PDF-Datei per E-Mail an das Studienbüro Grundschulpädagogik.
Bitte beachten Sie: Nur möglich, wenn keine Anrechnung im Ergänzungsbereich stattfinden soll oder stattgefunden hat.
Anrechnung Vertiefungsfach Sonderpädagogik
Für die Anrechnung einer staatlich anerkannten Berufsausbildung im Vertiefungsfach Sonderpädagogik des Bachelorstudiengangs Grundschulpädagogik senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, Ihrer Fächerkombination, Ihrem Fachsemester und Terminvorschlägen für ein telefonisches Beratungsgespräch in den nächsten zwei Wochen an das Studienbüro Grundschulpädagogik. In Vorbereitung auf den Termin stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen: Anrechnungsantrag, Vorbereitung der Anrechnung, Ausbildungszeugnis inklusive Modulbeschreibungen oder Rahmenausbildungsordnung über die jeweiligen Inhalte der Ausbildung
Bitte beachten Sie: Nur möglich, wenn Sie über eine Ausbildung im pädagogischen, therapeutischen oder ähnlichem Bereich (z. B. Erzieher*in, Logopädad*in, etc.) verfügen.
(Leistungen, die an der Freien Universität Berlin und/ oder Leistungen, die an anderen deutschen und/ oder ausländischen Hochschule erbracht wurden)
Für Anrechnungen von Studienleistungen senden Sie bitte eine E-Mail an das Studienbüro Sonderpädagogik mit:
- Ihrem Anliegen
- Ihrem Studiengang an der FU (Bachelor/ Master)
- Ihrer Fächerkombination
- Ihrem Fachsemester
- Terminvorschlägen für ein Beratungsgespräch in den nächsten zwei Wochen
-
alle Leistungsübersichten (Transcript of Records) Ihrer bisher erbrachten (Studien-)Leistungen inklusive Modulbeschreibungen über die Inhalte der jeweiligen Module
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den von Ihnen unterschriebenen Anrechnungsantrag Bachelor/ Anrechnungsantrag Master (Bitte nichts in der Tabelle selbst ausfüllen!)
Erste Vorschläge Ihrerseits für eine mögliche Anrechnung. Zur Hilfe dient die Vorbereitung der Anrechnung Bachelor/ Vorbereitung der Anrechnung Master
Weitere Anrechnungsbeauftragte für andere Fächer finden Sie hier.(Für die Anrechnung einer abgeschlossenen, staatlich anerkannten Berufsausbildung im Kernfach Sonderpädagogik des Kombi-Bachelors mit Lehramtsoption ISS/Gym)
- Ihrem Anliegen
- Ihrer Fächerkombination
- Ihrem Fachsemester
- Terminvorschlägen für ein telefonisches Beratungsgespräch in den nächsten zwei Wochen
- Ausbildungszeugnis inklusive Modulbeschreibungen oder Rahmenausbildungsordnung über die jeweiligen Inhalte der Ausbildung
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den von Ihnen unterschriebenen Anrechnungsantrag Bachelor/ Anrechnungsantrag Master (Bitte nur die personenbezogenen Daten ausfüllen!)
Bitte beachten Sie: Nur möglich, wenn Sie über eine Ausbildung im pädagogischen, therapeutischen oder ähnlichem Bereich (z. B. Erzieher*in, Logopädad*in, etc.) verfügen.
Sie haben vielleicht schon zu einem anderen Zeitpunkt schulpraktische Anteile absolviert? Lehrtätigkeiten an Schulen können unter Umständen angerechnet werden.
Berufsfelderschließendes Praktikum
Für die Anrechnung von Praxiserfahrungen im Berufsfelderschließenden Praktikum wenden Sie sich bitte an die Dozierenden Ihres Seminares "Pädagogisches Handeln in Schulen".
Praxissemester
Für die Anrechnungen von Leistungen im Praxissemester ist das Praktikumsbüro der Dahlem School of Education (DSE) Ihre Anlaufstelle.
Schulleistungen aus dem Abitur, Tätigkeiten im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), nicht staatlich anerkannte Fortbildungen sowie Berufstätigkeiten werden nicht zur Anrechnung empfohlen. Einzig Lehrtätigkeiten an Schulen können unter Umständen im Praxissemester angerechnet werden.