Bewerbung und Übergang in den Master of Education
Eine Bewerbung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien ist nur zentral und online innerhalb der Bewerbungfristen möglich. Bitte sehen Sie deshalb von Bewerbungsanschreiben abseits des zuvor genannten Vorgehens ab. Informationen zur Bewerbung für einen Lehramtsmasterstudiengang finden Sie unter Bewerbung & Zulassung.
Für die Bewerbung in einen Lehramtsmasterstudiengang gelten studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen, die in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festegelegt sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
- Master of Education für das Lehramt an Grundschulen
- Master of Education für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid (u. U. auf Vorbehalt, wenn Sie Ihren erforderlichen Bachelorabschluss noch nicht nachweisen können und sich mit einer "2/3-Bescheinigung" beworben haben) sowie weitere Informationen, wie Sie sich immatrikulieren können. Erst nach erfolgreicher Immatrikulation sind Sie Student*in im entsprechenden Studiengang.
Inhaltliche Fragen zu den Lehramtsmasterstudiengängen sowie zu den Zugangsvoraussetzungen beantwortet das Studienbüro der DSE. Für Fragen zu Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Service-Center.Um einen nahtlosen Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudium zu gewährleisten, können Sie sich für den Master of Ecucation auch bewerben, ohne dass das Abschlusszeugnis für das Bachelorstududium bereits vorliegt. Hierzu wird eine sogenannte 2/3-Bescheinigung benötigt, die als Ersatz für das Bachelorzeugnis bei der Bewerbung dient. Die 2/3-Bescheinigung bestätigt, dass mindestens 2/3 aller Leistungen (120 Leistungspunkte) absolviert sind und die noch ausstehenden Leistungen bis zum Semesterende absolviert werden können. Das Bachelorzeugnis muss dann für die endgültige Immatrikulation in den Master of Education zu einem späteren Zeitpunkt (i.d.R. Rückmeldung zum Folgesemester nach Immatriuklation) nachgewiesen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie die 2/3-Bescheinigung erhalten können:
- Es müssen Module im Umfang von 120 Leistungspunkten abgeschlossen sein,
- alle Studienleistungen (Seminare, Proseminare, Vorlesungen o.ä.) müssen absolviert bzw. gebucht sein, ausstehende Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeiten oder die Bachelorarbeit) sind möglich und
-
die Bachelorarbeit muss beim zuständigen Prüfungsbüro angemeldet (nicht beendet) sein.
Die 2/3-Bescheinigung erhalten Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen für
- den Bachelorstudiengang Grundschulpädagogik (auch mit Vertiefungsfach Sonderpädagogik) beim Prüfungsbüro Grundschulpädagogik und
- den Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Kernfach - ISS/Gymnasium) beim Prüfungsbüro Sonderpädagogik.
Bitte beachten Sie, dass zur Rückmeldung zum Folgesemester Sommersemester (i. d. R. 2. Mastersemester/ Sommersemester) das Bachelorzeugnis zwingend nachgereicht werden muss! Andernfalls kann es zur Exmatrikulation kommen. Im Falle von vorherigen FU-Studierenden kann eine Rückstufung in das Bachelorstudium beantragt werden.