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Prüfungen und Prüfungsanmeldung

HINWEIS:

Die Informationen auf dieser Seite betreffen den gesamten Bachelorstudiengang Grundschulpädagogik, das Kernfach Sonderpädagogik (ISS/Gymnasium) sowie den LBW-Bereich. Für Ihr Modulangebot (Nebenfach) können andere Bedingungen zur Anmeldung von Prüfungen gelten!

Anmeldungen zu Modulabschlussprüfungen

Mit der Anmeldung eines Moduls im Campus Management sind Sie automatisch auch zur Modulabschlussprüfung dieses Moduls angemeldet. Eine gesonderte Anmeldung zu einer Prüfung ist nicht nötig!

Ausnahmen sind Bachelor- und Masterarbeiten. 

Gibt es in einem Modul mehrere Prüfungsformen zur Auswahl, entscheiden die Prüfer*innen, welche Prüfungsform angeboten wird. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zu den verschiedenen Prüfungsformen:

Hausarbeiten und schriftliche Ausarbeitungen werden mit den Dozierenden des Moduls vereinbart. Die Dozierenden sind gleichzeitig Prüfer*innen des Moduls und legen die inhaltlichen und formalen Vorgaben für die Hausarbeit/ schriftliche Ausarbeitung fest. Die Abgabefrist wird i. d. R. im Rahmen der Lehrveranstaltungen im Modul (meist Seminare) festgelegt und muss rechtzeitig und schriftlich bekanntgeben werden.

Mit Ausgabe des Themas wird die Prüfung angetreten. Geben Sie die Hausarbeit oder schriftliche Ausarbeitung nicht fristgerecht ab, haben Sie die Prüfung nicht bestanden. Dies wird als nichtbestandener Prüfungsversuch gezählt.

Sollten Sie die fristgerechte Abgabe aus triftigen Gründen nicht einhalten können, informieren Sie umgehend Ihre*n Prüfer*in.

Die Klausurtermine müssen rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben werden. Pro Semester müssen für eine Präsenzprüfung zwei Termine angeboten werden. Studierende können zwischen den Prüfungsterminen frei wählen. Teilweise wird im Rahmen der zur Klausur zugehörigen Vorlesung um eine „Anmeldung“ bzw. eine Rückmeldung zur Teilnahme an der Prüfung gebeten.

Bitte folgen Sie in diesem Fall den Anweisungen im Rahmen der Vorlesung. Andernfalls ist keine Anmeldung nötig!

Beim Nichterscheinen zur Prüfung, gilt diese als nicht unternommen, d.h. die nicht erbrachte Klausurteilnahme wird nicht als Fehlversuch gezählt. Dennoch wird empfohlen, sich im Voraus abzumelden, wenn das angesetzte Prüfungsdatum nicht wahrgenommen werden kann.

Mündliche Prüfungen und Präsentationsprüfungen werden mit den Dozierenden des Moduls vereinbart. Die Dozierenden sind gleichzeitig Prüfer*innen des Moduls und legen die inhaltlichen und formalen Vorgaben für die mündliche bzw. Präsentationsprüfung fest.

Jeder mündlichen Prüfung muss ein*e Beisitzer*in beiwohnen und ein Protokoll muss angefertigt werden. Das Prüfungsdatum legen die Prüfer*innen ggf. in Absprache mit den Prüflingen fest. Das Prüfungsdatum muss rechtzeitig und schriftlich bekanntgegeben werden. Der zeitliche Umfang der Prüfung wird in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.

Jegliche Prüfungsleistungen, die mit der Note „ausreichend“ (4,0) oder besser benotet werden, sind bestanden und können nicht wiederholt werden. Sofern Sie die Prüfung und alle Lehrveranstaltungen eines Moduls erfolgreich abgeschlossen haben, ist das Modul abgeschlossen und die entsprechenden Leistungspunkte werden Ihnen gutgeschrieben.

Eine Prüfung, die mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wird, gilt als nicht bestanden. Nicht bestandene Prüfungen können bis zu dreimal wiederholt werden, Bachelor- und Masterarbeiten hingegen nur zweimal.

Der letzte Prüfungsversuch wird immer von zwei Prüfer*innen abgenommen und muss beim zuständigen Prüfungsbüro angemeldet werden. Sollten Sie auch im letzten Prüfungsversuch die Prüfung nicht bestehen, gilt diese als „endgültig nicht bestanden“. Handelt es sich um eine Prüfung in einem Pflichtmodul Ihres Studiengangs, können Sie den Studiengang nicht mehr erfolgreich abschließen.