Formulare, Info
Wechsel in die Studienordnung "E" (gültig ab dem WiSe 2020/21)
Hier finden Sie die beiden Formulare zur Beantragung des Wechsels in die E-Studienordnung sowie weitere Unterlagen.
Der Antrag zum Wechsel der Studienordnung
Das Merkblatt zum Wechsel der Studienordnung
Exemplarische Studienverlaufspläne
Die Übertragungstabelle für bisher absolvierte Studienleistungen
Die Liste der übertragbaren Vertiefungsseminare aus den Modulen neurokognitive Psychologie und Vertiefung in psychologischen Anwendungsbereichen
Der Antrag zur Anerkennung des bereits abgeleisteten Berufspraktikums
Eine Kurzinformation zur Psychotherapiereform
Bitte beachten Sie, dass der Antrag zum Wechsel der Studienordnung stets nur zum Semesteranfang möglich ist. Dazu reichen Sie bitte den Antrag spätestens 8 Wochen vorher per E-Mail im Prüfungsbüro ein, damit Sie zum kommenden Semester Lehrveranstaltungen in der neuen Studienordnung buchen können.
Sollten Sie einen Antrag zur Anerkennung des Berufspraktikums stellen, beachten Sie bitte: Haben Sie Ihr Berufspraktikum in mehreren Teilen absolviert, ist zu jedem Teil ein gesonderter Antrag, bestätigt vom jeweiligen Praktikumsgeber, bei den Praktikumsbeauftragten einzureichen.
Die neue Studienordnung finden Sie auf dieser Homepage des unter „Studien- und Prüfungsordnungen…"
Anerkennung von Studienleistungen
Anerkennung von Studienleistungen (z.B. bei Bewerbung für höhere FS, Erasmus, Zweitstudium, bereits abgeleistete Studiengangsbestandteile, vorherige Berufsausbildung im Berich ABV) erfolgt über das STUDIENBÜRO (Fr. Bartscherer). Bitte füllen Sie den Antrag aus. Anschließend reichen Sie bitte den Antrag (+ Nachweise) im Studienbüro ein oder senden per E-Mail. Über den Bearbeitungsstand erteilt das Studienbüro Auskunft.
Bitte beachten Sie, dass in ABV max. 10 LP aufgrund vorheriger Berufsausbildung anerkannt werden können, jedoch müssen die Ausbildungsinhalte inhaltlich so auch in unserem ABV-Katalog zu finden sein. Ggf. bitte Zeugnisse, Urkunden, Studienordnung o.Ä. einreichen, aus denen hervorgeht, welche Inhalte UND in welchem Umfang ( für 5 LP = mind. 150 Stunden, für 10 LP = mind. 300 St. nachzuweisen) vermittelt wurden.
Im Bereich Praktika kann nur das Orientierungspraktikum anerkannt werden, sofern die Kriterien auf die vor dem Studium ausgeübte Tätigkeit passen (s. Merkblatt unter Berufspraktikum).
Anerkennungsantrag (Studienordnung E ab 2020)- kann per E-Mail versendet werden.
Umrechnungstabelle für Studienleistungen aus dem Ausland
Studienabschluss anmelden
Das Formular "Anmeldung zum Studienabschluss" ist im Prüfungsbüro einzureichen. Ohne diese Anmeldung dürfen wir ihre Studienabschlussunterlagen nicht erstellen. Wann: Am besten am Anfang des letzten Fachsemesters oder allerspätestens zum Zeitpunkt der Eintragung des letzten Prüfungs- oder Studienleistung im CM. Falls der Studienabschluss sich unerwartet verzögert, "rutscht" die Anmeldung zum Studienabschluss automatisch mit.
Anmeldung zum Studienabschluss- kann per E-Mail versendet werden
Bewerbung für ein weiterführendes (Master-)Studium
Für die Bewerbung an den meisten Universitäten ist ein Leistungsnachweis, sog. Transcripts of Record (ToR + Leistungsübersicht) notwendig. Diese kann per E-Mail im Prüfungsbüro angefragt werden, sofern ein einfacher Ausdruck aus dem CM für die Bewerbung nicht ausreichend sein sollte. Zudem ist zu beachten, dass für die Master-Bewerbung an der FU die Zulassung zur Bachelorarbeit erforderlich ist ( ersichtlich im ToR als offenes Modul "Bachelorarbeit").
Weitere Informationen zu der Masterbewerbung finden Sie unter Bewerbungsverfahren • Studienbüro Psychologie • Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie (fu-berlin.de)
Hier finden Sie weitere nützliche Informationen, falls Sie Ihr Bachelor-Studium zum Zeitpunkt der Master-Zulassung noch nicht beendet haben.
Exmatrikulation
Der Antrag auf Studienabschluss (im Prüfungsbüro abzugeben), hat nichts mit der Exmatrikulation zu tun. Nachdem Sie Ihr Studium abgeschlossen haben oder das Studium nicht mehr weiterführen, beantragen Sie bitte die Exmatrikulation mit dem unten stehenden Formular bei der Studierendenverwaltung. Weitere Infos und FAQ zur Exmatikulation finden Sie unter: Exmatrikulation • Studium • Freie Universität Berlin (fu-berlin.de)
Versuchspersonenstunden
Im Rahmen des Moduls "Empirisch-Experimentelles Praktikum" müssen während des Bachelorstudiums 30 Versuchspersonenstunden (kurz:VP-Stunden) gesammelt werden.
Das Modul ist ebenfalls Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit.
Ab dem Wintersemester 2022/23 läuft die Verwaltung der Versuchspersonenstunden über das SONA-System: https://fu-berlin.sona-systems.com. Die bisher gesammelten VP-Stunden-Bescheinigungen können nach wie vor im Prüfungsbüro eingereicht werden. Die Anmeldung etc. ist in FAQ genaustens erklärt:https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/psychologie/studiengaenge/psychologie_mono/sona/SONA-Students/index.html . Sollten Fragen aufkommen: sona@ewi-psy.fu-berlin.de.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.10.2022 wieder nur die FU- VP-Stunden anerkannt werden. Für Studienortwechsler/Innen gilt: Max. 15 "externe" VP-Stunden (erworben während des vorherigen Studiums) können eingereicht werden.
Sonderregelung "Corona": Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass im Zeitraum 16.03.2020- 30.09.2022 an anderen Universitäten erworbenen VP-Stunden eingereicht werden können.
Vordruck für VP-Stunden Bescheinigung (für analoge FU-interne Verwendung)