Warum muss ich oder mein Dozent die Prüfungsunterlagen, wie benotete Klausur oder Hausarbeit oder Referatsausarbeitung im Prüfungsbüro des Kernfachs abgeben?
In BA- und MA-Studiengängen befinden Sie sich mit Beginn des 1. Semesters in einem studienbegleitenden Prüfungsverfahren. D.h., dass sämtliche Noten, die Sie im Laufe Ihres Studiums erwerben (ausgenommen der Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung) in Ihre Gesamtabschlussnote fließen. Daher sind sämtliche Klausuren, Hausarbeiten usw. prüfungsrelevante Unterlagen und müssen in Ihrer Prüfungsakte aufbewahrt werden.