Prüfungsausschuss
Master Bildungswissenschaft
Der Prüfungsausschuss ist ein Gremium der akademischen Selbstverwaltung, das aus vom Fachbereichsrat gewählten Mitgliedern besteht.
Prüfungsausschuss Master Bildungswissenschaft
Hochschullehrer/-innen
Univ.-Prof. Dr. Ursula Kessels (Vorsitzende) - Vertretung: Prof. Dr. Steffi Pohl
Prof. Dr. Inga Truschkat - Vertretung: Univ.-Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl
Univ.-Prof. Dr. Harm Kuper (stellv. Vorsitzender) - Vertretung: Univ.-Prof. Dr. Rainer Watermann
Prof. Dr. Katharina Kluczniok - Vertretung: Univ.-Prof. Dr. Inka Bormann
Akademische Mitarbeiter/-innen
Dr. Katharina Holder - Vertretung: Johanna Hildebrandt / Iris Würbel
Student/inn/en
Yasmin Stork - Vertretung: N. N.
Sonstige Mitarbeiter/-innen
Christian Müller - Vertretung: Susanne Heinze-Drinda
Alle zwei Jahre wird der Prüfungsausschuss vom Fachbereichsrat neu gewählt. Auch die studentischen Vertreter werden vom Fachbereichsrat in den Prüfungsausschuss gewählt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Vertreter Ihrer Statusgruppe, um die Vorschläge im Fachbereichsrat einbringen zu können. Die nächste Wahl findet im 3. Quartal 2023 statt und wird zum WiSe 2023/24 wirksam.
Was geschieht im Prüfungsausschuss (PA)?
Der PA ist verantwortlich für die Organisation der Prüfungen und aller übrigen Belange gemäß der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Freien Universität Berlin als auch der Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Bildungswissenschaft. D.h. bei sämtlichen Fragen und Problemen, die das Studium inhaltlich und organisatorisch betreffen, ist zunächst der Prüfungsausschuss bzw. das zuständige Prüfungsbüro Hauptansprechpartner.
Der Prüfungsausschuss ist z.B. konkret verantwortlich für den Prüfungsplan, für die Einhaltung von An- und Abmeldefristen, für die Führung der Prüfungsakten, für die Herausgabe der Urkunden und Zeugnisse, für sämtliche Anfragen zum Prüfungsgeschehen usw.
Anträge können jederzeit formlos, z.B. über die studentischen Vertreter, aber auch direkt über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in die Prüfungsausschuss-Sitzungen eingebracht werden. Sämtliche Anträge an den Vorsitzenden können entweder bei ihm selber eingereicht, in der Regel aber im Prüfungsbüro abgegeben werden.