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In welchen Quoten wird zugelassen? Ist eine Kombination aus Abiturnote und Wartesemestern möglich?

Die Zulassung erfolgt in 3 verschiedenen Quoten:

 

  • Abiturbestenquote (20% der Plätze)

    Die Zulassung erfolgt ausschließlich aufgrund der im Abitur erworbenen Endnote. Die Noten erfahren keine Auf- oder Abwertung. 

 

  • Hochschulquote (60% der Plätze)

    Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der Abiturnote, die eine Aufwertung durch das Belegen bestimmter Leistungskurse erhält. Für das Fach Psychologie akzeptieren wir die Leistungskurse Mathematik & Biologie.
    Der Nachweis von 2 Jahren einschlägiger Berufstätigkeit oder einer abgeschlossenen, fachlichen einschlägigen Berufsausbildung wertet die Note ebenfalls auf.

 

  • Wartezeiten (20% der Plätze)

    In dieser Quote wird nach Wartezeit zugelassen. Dabei gilt, dass Bewerber_innen mit höherer Wartezeit zuerst zugelassen werden. In den letzten Jahren lag die Grenze bei 16 Wartesemester & einem Abiturschnitt von mindesten 2,3. Als Wartesemester gilt die Zeit zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und dem Bewerbungszeitpunkt – Zeiten, in denen Sie bereits an einer Hochschule immatrikuliert waren, können nicht berücksichtig werden.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Kombination der Quoten nicht möglich ist. Mit Ihrer Bewerbung nehmen Sie automatisch an allen Quoten teil, können aber nur in einer (nach der o.g. Reihenfolge) zugelassen werden. D.h. dass Ihre Note beispielsweise nicht durch Leistungskurse (um max. 0,35 Punkte) und die Wartesemester (nach Gerüchten um 0,1 Punkte pro Semester) aufgewertet werden.

 

Eine Freiwilligen-, Wehr- oder Zivildienst fällt dabei unter die Kategorie der Wartesemester. Eventuelle Praktika oder engagierte Tätigkeiten vor dem Studium können leider nicht anerkannt werden.

 

Siehe auch Fragen:

 

OSA