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M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie

Für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie können Sie nur zugelassen werden, wenn Ihr Bachelorstudium alle von der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für ein Bachelorstudium geforderten Inhalte umfasst d.h. alle Inhalte, die in §12 – 15 und in Anlage 1 der Approbationsordnung beschrieben sind.

Zugangsvoraussetzungen

  • Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein Bachelorabschluss in Psychologie, für den die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle nach § 9 Abs. 4 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat. Über die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des Bachelorabschlusses ist ein Nachweis durch entsprechende amtliche Dokumente zu erbringen. Es werden hierbei nur amtliche Dokumente der nach Landesrecht für Gesundheit jeweils zuständigen Stelle und der Hochschule des Bachelorabschlusses berücksichtigt. Der Nachweis über die berufsrechtliche Anerkennung des Bachelorstudiengangs, ausgestellt durch die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle, wird den Bewerbenden durch die Hochschule des Bachelorabschlusses bescheinigt (z.B. Nachweis auf der Bachelorurkunde oder Urkunde über die berufsrechtliche Anerkennung).
  • Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist auch mit einem Bachelorabschluss erfüllt, der einem nach § 9 Abs. 4 PsychThG anerkannten Bachelorstudiengang gleichwertig ist. Gleichwertig ist ein Bachelorabschluss nur, wenn der Bachelorstudiengang
    1. an einer Universität oder einer Hochschule, die einer Universität gleichgestellt ist, absolviert wurde und
    2. alle Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für die Anerkennung eines Bachelorstudienganges erfüllt, die in den §§ 12 bis 15 sowie der Anlage 1 PsychThApprO zwingend vorgeschrieben sind. Diese Voraussetzungen bzw. Inhalte sind mit den jeweils erforderlichen ECTS-Punkten bzw. Leistungspunkten (LP) in der Zuordnung der Inhalte gemäß Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) aufgeführt, siehe Formular unten. Hier sind die jeweils gleichwertigen Studien- und Prüfungsleistungen und berufspraktischen Studienanteile aufzuführen. Sämtliche Dokumente, aus denen sich die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses ergeben soll (Abschlusszeugnis, Fächer- und Stundenübersicht) sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Weiterhin ist die entsprechende Studienordnung mit Modulbeschreibungen (ggf. Modulhandbuch) einzureichen.
  • Eine Bewerbung ist nur möglich, wenn die Anmeldung der Bachelorarbeit bis zum Ende des Bewerbungszeitraums vorliegt. Diese muss ebenfalls mit hochgeladen werden.
  • Bewerbende, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
    • Schulabschlusszeugnis mit ausgewiesenem Niveau B2
    • sechs Jahre Englischunterricht in der Schule (im Sekundarbereich 1 und Sekundarbereich 2, nur wenn Sprachniveau auf dem Zeugnis nicht ausgewiesen ist)
    • IELTS (5.5, 6. 0, 6.5)
    • Cambridge Examinations:
      B2 First (früher FCE)
      C1 Advanced (früher CAE)
      C2 Proficiency (früher CPE)
    • TOEFL: TOEFL iBT (71-43); TOEFL PBT (542-460); TOEFL ITP Level 1 (542-460)
    • UNIcert® II
    • Telc B2-Zertifikat
    • Pearson PTE Academic 75 – 59
    • TOEIC: TOEIC Listening and Reading Test (944-785); TOEIC Speaking Test (179-160); TOEIC Writing Test (179-150) (Es müssen alle 4 Module (ggf. als Doppelmodul absolviert) vorliegen.)

      Entspricht das erworbene Zertifikat nicht den aufgeführten Nachweismöglichkeiten, so kann im Einzelfall entschieden werden, ob auf Basis der vorhandenen Informationen eine Gleichwertigkeit plausibel und unmittelbar ersichtlich ist. Für eine adäquate Einschätzung müssen unbedingt der zeitliche Umfang, das erreichte Sprachniveau und eine Bewertung (Note(n)) des alternativen Englischkurses ersichtlich sein.

      Deutschkenntnisse
      (bei Studienabschluss nicht auf Deutsch) im Umfang der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Wie Sie diese nachweisen können, finden Sie hier.

      Die Sprachzertifikate werden mit der Bewerbung eingereicht und müssen mit dem Abschluss des Bewerbungszeitraums vorliegen. Alle Nachweise, die später eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt!

Die Zulassung zum Master in Psychologie ist dann ausgeschlossen, wenn die nötigen Zulassungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen werden können. Eventuell notwendige Module zum Erfüllen der inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen können nicht im Master nachgeholt werden, sondern müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen oder (wenn die entsprechenden Module/Kurse zum Zeitpunkt der Bewerbung noch laufen) bis zur Immatrikulation vorgelegt werden.

Hier finden Sie die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren läuft über eine punktebasierte Rangreihe, bei dem insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden können. Für die Zulassung erfolgen keine Auswahlgespräche oder Studierfähigkeitstests.

Über die Durchschnittsnote können Punkte nach folgender Tabelle erreicht werden:

Note

Punkte

 

Note

Punkte

1,0

60

 

2,6

28

1,1

58

 

2,7

26

1,2

56

 

2,8

24

1,3

54

 

2,9

22

1,4

52

 

3,0

20

1,5

50

 

3,1

28

1,6

48

 

3,2

26

1,7

46

 

3,3

24

1,8

44

 

3,4

22

1,9

42

 

3,5

20

2,0

40

 

3,6

18

2,1

38

 

3,7

16

2,2

36

 

3,8

14

2,3

34

 

3,9

12

2,4

32

 

4,0

10

2,5

30

 

 

 

 

Weitere Auswahlpunkte können über die im Folgenden genannten Kriterien erreicht werden: 

Studienleistungen:

  • 10 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studienleistungen im Umfang von mindestens 15 Leistungspunkten (LP) aus dem Bereich Statistik,
  • 10 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studienleistungen im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten (LP) aus Empirisch-experimentellen Praktika,
  • 10 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studienleistungen im Umfang von mindestens 7 Leistungspunkten (LP) aus dem Bereich Gesundheitspsychologie,

Die Leistungen müssen im Rahmen des qualifizierenden Hochschulabschlusses erbracht worden sein. Zusätzliche, darüber hinaus gehende Leistungen werden nicht gewertet. Der Nachweis erfolgt über einen aktuellen Leistungs- und Bewertungsnachweis (Transkript) sowie über das entsprechende Modulhandbuch bzw. die entsprechenden Modulbeschreibungen. Ergänzende Erläuterungen sind im Selbstauskunftsformular anzugeben.

Tätigkeit mit Fachbezug:

  • 10 Auswahlpunkte für den Nachweis einer studienbegleitenden Tätigkeit mit Fachbezug (die nicht im Rahmen einer Studienleistung/Praktikumsmodul im Studium abgeleistet wurde) zum Fach Psychologie von mindestens sechsmonatiger Dauer und einem Umfang von mindestens 200 Stunden.

Der Nachweis erfolgt über ein vorgegebenes Formular (s. unten). Arbeitszeugnisse gelten nicht als Nachweis!

Einzureichende Unterlagen

für alle Bewerber*innen

  • Selbstauskunftsformular

Das Selbstauskunftsformular für Bewerberinnen und Bewerber des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie kann am Computer ausgefüllt werden und fragt die für das Zugangs- und Auswahlverfahren geforderten / möglichen Module und anderen Leistungen ab. (Sollte es technisch im Browser nicht möglich sein das Formular ausfüllen, laden Sie es bitte herunter und bearbeiten es im Acrobate Reader. Alternativ ist es auch möglich das Formular auszudrucken, per Hand auszufülle und dann hochzuladen.)

  • aktueller Leistungs- und Bewertungsnachweis (Transkript of Records)
  • Bachelorurkunde bzw. Nachweis der Anmeldung zur Bachelorarbeit
  • Studien- und Prüfungsordnung mit Modulbeschreibungen/Modulhandbuch
  • Nachweis über Englischkenntnisse
  • Nachweis, dass das Bachelorstudium alle von der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geforderten Inhalte umfasst.

zusätzlich für Bewerber*innen ohne berufsrechtlich anerkanntes Bachelorstudium

  • Zuordnung der Inhalte gemäß Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), sofern Ihr Bachelorstudium NICHT berufsrechtlich anerkannt ist.

Das folgende Formular müssen Sie nur ausfüllen, wenn Ihr Bachelorstudium nicht von der zuständigen Landesbehörde berufsrechtlich anerkannt ist.

Wenn vorhanden: Nachweis der Tätigkeit mit Fachbezug:

Für den Nachweis der Tätigkeit mit Fachbezug muss dieses Formular (Antrag auf Gewährung von zusätzlichen Auswahlpunkten für Tätigkeit mit Fachbezug) benutzt werden.

Das Formular liegt ebenfalls auf Englisch vor.


OSA