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Hinweise zum Umgang mit und Konsequenzen bei Plagiaten und Betrugsversuchen bei Prüfungs- und Studienleistungen

Hinweise zum Umgang mit und Konsequenzen bei Plagiaten und Betrugsversuchen bei Prüfungs- und Studienleistungen

Ein Plagiat ist eine Täuschung im Rahmen einer Leistung oder Prüfung, bei der die oder der Studierende den Eindruck vermittelt, eine Leistung selbständig und ohne fremde Hilfe erbracht zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist. Zu Plagiaten zählen nicht nur nicht gekennzeichnete Übernahmen von Inhalten aus Quellen wie dem Internet oder (wissenschaftlichen) Texten, sondern ebenso das Abschreiben von Mitstudierenden. Handelt es sich um ein Abschreiben von Mitstudierenden, wirkt auch diejenige oder derjenige am Betrug mit, die oder der das Abschreiben zulässt. Konsequenzen des Plagiierens von Prüfungs- und Studienleistungen hängen vom Schweregrad und der Häufigkeit des Plagiierens ab.

Konsequenzen beim Plagiieren und Täuschen beim Erbringen von Prüfungsleistungen:

  • Die Prüfungsleistung wird mit „nicht ausreichend“ (5,0) (Benotung bzw. differenzierte Bewertung) bzw. „nicht bestanden“ (undifferenzierte Bewertung) bewertet.
  • Der Täuschungsversuch wird dem Prüfungsbüro gemeldet und dort vermerkt.
  • Der Prüfungsausschuss kann zusätzlich bestimmen, dass die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ganz oder teilweise zu wiederholen ist.
  • In schwerwiegenden Fällen, welche die Entziehung eines Hochschulgrads rechtfertigen würden, kann der Prüfungsausschuss feststellen, dass die gesamte Prüfung endgültig nicht bestanden ist.

Die Vorgabe, Plagiate und Täuschungen zu unterlassen, betrifft nicht nur Prüfungsleistungen wie Abschlussarbeiten, Hausarbeiten und Klausuren, sondern alle im Rahmen des Studiums zu erbringenden Studienleistungen. Auch hier gilt, dass nicht gekennzeichnete Übernahmen von Inhalten aus Quellen wie dem Internet oder (wissenschaftlichen) Texten oder das Abschreiben von Mitstudierenden einen Täuschungsversuch darstellen. Wenn für die aktive Teilnahme eigenständige Leistungen wie das Verfassen von Texten, Protokollen, Referaten, Bearbeiten von Übungsaufgaben (usw.) zu erbringen sind, ist die Eigenständigkeit der Leistung unabdingbar.

Konsequenzen beim Plagiieren und Täuschen beim Erbringen von Studienleistungen:

  • Die Leistung wird als nicht erbracht gewertet.
  • Der Täuschungsversuch wird dem Prüfungsbüro gemeldet und dort vermerkt.
  • Je nach Schweregrad oder Häufigkeit der Täuschungsversuche kann der Prüfungsausschuss weitergehende Konsequenzen beschließen.