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Kann ich eine Zulassung zum Promotionsstudium auch zwischen den Promotionsausschuss-Sitzungen erhalten?

In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei eiligen Stipendienanträgen) und bei Vorlage eines kompletten Zulassungsantrages für ein Promotionsvorhaben, kann der Vorsitzende im Einvernehmen mit dem Promotionsausschuss eine Zulassung zum Promotionsverfahren aussprechen. Darüber erhalten Sie anschließend schriftlichen Bescheid.