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Bei wem gebe ich meine Krankschreibung ab, wenn ich an einer Prüfung nicht teilnehmen kann?

Klausur:
Da es im Bachelor Bildungs- und Erziehungswissenschaft keine bindenden Prüfungstermine gibt, braucht bei einer Erkrankung auch kein Attest eingereicht zu werden. Im Krankheitsfall geben Sie Ihrem Prüfer / Ihrer Prüferin bitte dennoch Bescheid!

Hausarbeiten und andere schriftliche Prüfungsleistungen:
Grundsätzlich gelten auch für diese Prüfungsformen keine bindenden Prüfungstermine.
Aber - Sobald mit dem Prüfer / der Prüferin ein Thema und einen Abgabetermin vereinbart wurde, befinden sich Studierende in einem verbindlichen Prüfungsverfahren. Diese Prüfung ist dann bindend. Daher muss in einem Krankheitsfall ein ärztliches Attest einreichen. Eine einfache (gelbe) Krankschreibung ist nicht ausreichend!

Ärztliches Attest:
Hier finden Sie die Vorlage zum ärztlichen Attest, das bitte ausschließlich verwendet werden soll:
https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/serviceeinrichtungen/pruefungsbuero/bachelor_ewi/download/Aerztliches_Attest1.pdf

Dieses Attest geben Sie bitte in Ihrem zuständigen Prüfungsbüro bei Susanne Heinze-Drinda, KL 24 / 221 h, Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin ab.