Gender-Forschungspreis
Jetzt für den Gender-Forschungspreis 2025 bewerben!
Bewerbungen mit im Jahr 2024 begutachteten Masterarbeiten und Dissertationen können noch bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden!
Durch den Gender-Forschungspreis (vormals Marie-Schlei-Preis) sollen v.a. Frauen im Sinne der Frauenförderrichtlinien der Freien Universität Berlin und des Frauenförderplans des Fachbereichs, aber auch Personen gefördert werden, die sich z.B. als divers verstehen. Der Preis soll die hervorragende Forschung der Nachwuchswissenschaftler*innen an unserem Fachbereich sichtbar machen und zugleich auch Forschung zu Genderfragen zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen.
Der Gender-Forschungspreis wird jährlich in zwei Kategorien vergeben, einmal in der Kategorie genderbezogene Gleichstellung und einmal in der Kategorie genderbezogene Forschung. In beiden Kategorien wird jeweils die beste Masterarbeit am Fachbereich und die beste Dissertation am Fachbereich ausgezeichnet.
- Um den Preis in der Kategorie genderbezogene Gleichstellung können sich dementsprechend ausschließlich FINTA* mit am Fachbereich geschriebenen Arbeiten bewerben, wobei es hier keine Themenbindung gibt.
(FINTA* steht für Frauen, Inter Menschen, Nichtbinäre Menschen, Trans Menschen und Agender Menschen)
- In der Kategorie genderbezogene Forschung wird die beste, am Fachbereich eingereichte wissenschaftliche Arbeit mit Genderthematik ausgezeichnet; hier können sich alle Masterabsolvent*innen und Promovend*innen des Fachbereichs bewerben, sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind.
Zur Geschichte
Mit der Namensgebung von 2000 bis 2020 wurde mit Marie Schlei eine Berliner Lehrerin gewürdigt, die sich für die schulische Förderung von Kindern aus sog. sozial benachteiligten Familien einsetzte und die 1976-1978 als erste Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit ihrer Vision ein Gesicht gab, Entwicklungshilfe für Frauen gesellschaftlich zu etablieren. Gleichzeitig werden ihr aber auch rassistische Äußerungen zugeschrieben, die 2021 zum Anlass genommen wurden, den Preis in Gender-Forschungspreis umzubenennen (s.a. auch Blog).
Rahmenbedingungen
Der Gender-Forschungspreis wird einmal im Jahr vom Fachbereich vergeben. Berücksichtigt werden wissenschaftliche Arbeiten, für die das letzte Fachgutachten bis zum 31.12. des Vorjahres eingegangen ist. Die Anträge sind bis zum 31. Januar eines Jahres an den/die Dekan*in des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie, Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin, zu richten.
Nachfolgend finden Sie Informationen zur:
Antragstellung
Die Anträge sind bis zum 31. Januar eines Jahres an den/die Dekan*in des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie, Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin, zu richten, gern auch elektronisch:
Dekanat FB Erziehungswiss. u. Psychologie; bitte schicken Sie (aus organisatorischen Gründen) in jedem Fall eine elektronische Kopie an die Frauenbeauftragte: frauenbeauftragte@ewi-psy.fu-berlin.de.
Antragsberechtigt sind alle Masterstudent*innen des Fachbereichs sowie alle Promovend*innen, deren Arbeiten am Fachbereich eingereicht wurden.
Frist verpasst?
Sie können sich jederzeit, also auch jetzt direkt, für das kommende Jahr bewerben!
Zielsetzung des Preises
Ziel des Preises ist es, sowohl Frauen im Sinne der Frauenförderrichtlinien der Freie Universität Berlin und des Frauenförderplans des Fachbereichs zu fördern als auch Personen, die sich z.B. als divers verstehen; Ziel ist es weiterhin, wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der Genderforschung anzuregen, sichtbar zu machen und auszuzeichnen. Damit zeigt der Fachbereich, dass er dem gesetzlichen Auftrag der Förderung der Geschlechtergleichstellung in der Wissenschaft sowohl im Sinne aktiver genderbezogener Gleichstellung als auch im Sinne der Genderforschung einen hohen Wert beimisst.
Antragsvoraussetzung / einzureichende Unterlagen
Bewerbungen können für mit mindestens „gut“ bewertete erziehungswissenschaftliche, grundschul- und sonderpädagogische sowie psychologische Masterarbeiten sowie alle Dissertationen, die am Fachbereich begutachtet wurden, eingereicht werden. Habilitationsschriften sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt für den Preis in der Kategorie genderbezogene Gleichstellung sind alle FINTA*-Studierende des Fachbereichs sowie alle FINTA*-Promovendinnen des Fachbereichs. Antragsberechtigt für den Preis in der Kategorie genderbezogene Forschung sind alle Studierende sowie alle Promovend*innen des Fachbereichs.
Berücksichtigt werden wissenschaftliche Arbeiten, für die das letzte Fachgutachten bis zum 31.12. des Vorjahres eingegangen ist.
Bewerbungsunterlagen (die elektronische Form ist ausreichend):
- Anschreiben
- Bewerbungsformular:
Word-Variante
pdf-Variante - Abschlussarbeit
- Fachgutachten der Erstgutachter*innen sowie, falls vorhanden, zusätzliche Fachgutachten
- Lebenslauf
- Nur sofern eigene empirische Daten erhoben wurden:
entweder eine Erklärung zur Einhaltung der Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis (S. 2/3 des Bewerbungsformulars)
oder ein ggf. vorhandenes Ethikvotum beilegen
Antragsfrist und Adressierung
Berücksichtigt werden wissenschaftliche Arbeiten, für die das letzte Fachgutachten bis zum 31. Dezember des Vorjahres eingegangen ist.
Anträge sind (gern auch elektronisch) bis zum 31. Januar eines jeden Jahres zu richten an:
Dekan*in des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie (Dekanat FB Erziehungswiss. u. Psychologie)
Habelschwerdter Allee 45
14195 Berlin
Aus organisatorischen Gründen wird immer eine elektronische Form der Arbeit benötigt. Diese ist (ggf. in Kopie) zu schicken an die Frauenbeauftragte: frauenbeauftragte@ewi-psy.fu-berlin.de.
Preisvergabe:Die Preisvergabe findet im Sommersemester statt.
Auswahlkriterien
- Wissenschaftliche Qualität der Arbeit, d.h.:
- Theoretische Einbindung
- Methodische Qualität
- Umfassende Diskussion der Ergebnisse
- Bedeutung der Arbeit für das Fachgebiet, d.h.:
- Originalität der Fragestellung (innovativ)
- Praxisrelevanz / Wegbereitung für weitere Forschung
- ggf. gendersensitive Auseinandersetzung mit Forschungsgegenständen und Forschungssubjekten
Auswahlkommission
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine vom Fachbereichsrat auf Vorschlag des Frauenrates des Fachbereichs und der Frauenbeauftragten bestellte Kommission, in der die Statusgruppen wie folgt vertreten sein sollen: Vier Professor*innen, vier wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, vier Student*innen sowie die Frauenbeauftragte(n) des FB, die die verschiedenden Wissenschaftsbereiche und Schwerpunkte des Fachbereichs insgesamt vertreten können. Die Auswahl der preiswürdigen Arbeiten treffen die Kommissionsmitglieder mit der für die Beurteilung erforderlichen wissenschaftlichen Qualifikation.
Preisträger*innen
Schlagwörter
- Frauenförderung
- Gender-Forschungspreis
- Genderforschung
- Nachwuchsförderung